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Erinnerungen und Mahnungen

Wichtiger Hinweis:

Erinnerungen und Mahnungen sind ein unverbindlicher Zusatzservice der Stadtbibliothek. Sollten sie verspätet oder nicht versandt werden, entfällt nicht Ihre Verpflichtung zur Begeleichung von ggf. anfallenden Versäumnisgeühren. Allein Sie sind für die Einhaltung der Leihfrist verantwortlich.

 

  • Per Mail versenden wir i.d.R. eine kostenlose Erinnerung 2 Tage vor Ablauf der Leihfrist.
  • Bitte prüfen Sie selbst spätestens bei Erhalt einer Erinnerung, ob Sie Ihre Ausleihen verlängern können oder geben Sie Ihre Entleihungen fristgerecht zurück.
  • Nach Ablauf der Fristen werden Mahngebühren für pro Titel und angefangene Woche fällig.
  • Sie können ausstehende Forderungen nur mit Bargeld an der Ausleihe bezahlen.
Gebührenübersicht

Jährliches Benutzungsentgelt

Bibliotheksausweis Jährliches Benutzungsentgelt für Erwachsene - Einzel- und Familienausweis   |   6,00 €

Einmaliges Benutzungsentgelt   |   1,50 €

Ermäßigtes Benutzungsentgelt Schüler ab 16 Jahren, Azubis, Studenten, Bundesfreiwilligendienstleistende   |   3,00 €

Befreiung vom Benutzungsentgelt Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 16. Lebensjahr,  Arbeitslosengeldempfänger, Empfänger von Grundsicherung nach SGBXII u. Sozialcardinhaber, Asylbewerber, Inhaber der „Sulzbacher Ehrenkarte“   |   0,00 €

Bib-Card Saar Gemeinsamer Bibliotheksausweis für öffentliche Bibliotheken im Saarland   | 20,00 €

 

Entgelt bei Verlust oder Beschädigung

Ersatzausweis für Erwachsene   |   5,00 €

Ersatzausweis für Kinder und Jugendliche   |   2,50 €

Ersatzausweis Bib-Card Saar   |   6,00 €

Verlust oder Beschädigung je Titel zuzügl. Einarbeitungsgebühren   |   Anschaffungspreis zuzügl. 3,00 Euro

 

Versäumnisentgelt

Erwachsene pro Medium und angefangene Woche   |   0,50 €

Kinder und Jugendliche pro Medium und angefange Woche   |   0,25 €

 

Serviceleistungen

Vorbestellung pro Medium   |   0,50 €

Fernleih-Bestellung pro Buch   | 2,50

Nutzung Internet-Arbeitsplatz mit gültigem Bibliotheksausweis pro 60 Minuten   |   0,00 €

Nutzung Internet-Arbeitsplatz ohne gültigem Bibliotheksausweis pro 60 Minuten   |   2,00 €

Ausdrucke und Kopien pro Seite DIN A 4   |   0,10 €

Mit der Neuregelung des § 2b Umsatzsteuergesetz (UStG) zum 01.01.2023 kann auf einige Entgelte Umsatzsteuer anfallen und erhoben werden. Wenn die erbrachte Leistung der Umsatzsteuer unterliegt, handelt es sich aus dem Gebührentarif ergebenden Beträge um Nettobeträge gemäß § 10 Umsatzsteuergesetz. Auf diese Nettobeträge wird die gesetzlich geschuldete Umsatzsteuer hinzugerechnet.“